Steuerliche Kurzhinweise – Mai/Juni 2015
Häusliches Arbeitszimmer
Auch ein Kellerraum kann als häusliches Arbeitszimmer (AZ) anerkannt werden. Die Aufwendungen können bis zu einem Betrag von 1.250,-- Euro berücksichtigt werden
Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist, dass dieses Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet
Der Anteil der auf dieses Arbeitszimmer entfallenden Gebäudekosten ist nach dem Verhältnis der Fläche des AZ zur gesamten Wohnfläche zuzüglich AZ zu ermitteln. (BFH 11.11.2014 Aktenzeichen VIII R 3/12).
Erlass von Grundsteuern
Bei bebauten Grundstücken reduziert sich die Grundsteuer auf Antrag, wenn der Ertrag aus der Vermietung des Gebäudes deutlich zurückgeht, z.B. durch längeren Leerstand.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Steuerpflichtige den Rückgang des Ertrages nicht zu vertreten hat. Bei einem sanierungsbedingten Leerstand eines Gebäudes in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet hat der Steuerpflichtige den durch die erforderlichen Baumaßnahmen entstandene Leerstand nicht zu vertreten BFH 17.12.2014 AZ II R 41/12).
Zollfreimengen
Bitte informieren Sie sich vor ihrem Auslandsurlaub über die möglichen Zollfreimengen.
Buchführungspflicht
Mit dem Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetz sollen ab 2016 mehr kleine Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten befreit werden. Danach erhöhen sich die entsprechenden Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn um jeweils 20% auf 600.000,-- bzw. 60.000,-- Euro.
Bis auf weiteres werden keine neuen Steuerliche Kurzhinweise veröffentlich.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jeder Zeit gerne zur Verfügung
Ihr Steuerberater Gerd Sauer
Frühere Ausgaben 2015
Steuerliche Kurzhinweise – März/April 2015
Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerung
(Steuerfalle Nr. 1 bei Scheidungen)
In der Praxis werden beim Abschluss von Scheidungsvereinbarungen häufig die mit der Vermögensauseinandersetzung verbundenen steuerlichen Auswirkungen nicht beachtet. Ein Kardinalfehler ist, dass die Spekulationsfrist von 10 Jahren bei der Veräußerung von Grundstücken gemäß § 23 EStG unberücksichtigt bleibt.
Maßgeblich für die Steuerpflicht ist, dass der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.
Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung eines Grundstücks. Sie liegt nicht nur vor bei einem Verkauf, sondern auch bei allen Rechtsgeschäften, die einen tauschähnlichen Charakter haben.
Doppelte Haushaltsführung
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist das Vorliegen eines eigenen Hausstandes. Ein eigener Hausstand liegt auch dann vor, wenn der Haupthausstand im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushaltes (mit den Eltern) geführt wird. Ab dem Jahr 2014 verlangt die Finanzverwaltung den Nachweis einer finanziellen Beteiligung von mehr als 10 Prozent der monatlich regelmäßig anfallenden laufenden Kosten der Haushaltsführung (z. B. Miete mit Nebenkosten, Kosten für Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs).
Antrag auf Grundsteuererlass bis 31.03.2015 stellen
Vermieter können bis zum 31.03.2015 (Ausschlussfrist) einen Antrag auf Grundsteuererlass bei der zuständigen Behörde für 2014 stellen, wenn sie einen starken Rückgang ihrer Mieteinehmen im Vorjahr zu verzeichnen haben. Ursachen können z. B. Brand- oder Hochwasserschäden, Zahlungsunfähigkeit des Mieters oder Schäden durch Mietnomadentum sein. Keine Aussicht auf Erlass besteht, wenn der Vermieter die Ertragsminderung zu vertreten hat, z. B. weil er dem Mieter im Erlasszeitraum gekündigt hat oder wenn notwendige Renovierungsarbeiten nicht (rechtzeitig) durchgeführt wurden.
Maßstab für die Ermittlung der Ertragsminderung ist die geschätzte übliche Jahresrohmiete. Bei einem Ausfall von mehr als 50 % der Mieteinnahmen wird die Grundsteuer nach den derzeitigen Bestimmungen in Höhe von 25 % erlassen. Entfällt der Mietertrag vollständig, halbiert sich die Grundsteuer.
Aufreger des Monats
Der Dokumentationsaufwand für den Mindestlohn wird zum Bürokratiemonster ….Armes Deutschland! Oh Herr, lass über Berlin Hirn regnen!! Und über München noch etwas mehr! Griechenland..Griechenland..Griechenland..Griechenland……..ich kann es nicht mehr hören! Müssen wir Deutsche uns in aller Welt immer für unser Handeln rechtfertigen und entschuldigen? In den Augen der Anderen sind wir doch immer die Schuldigen! Also NEIN!! Anderen Ländern (siehe wieder Griechenland) ist die Meinung der Anderen doch auch egal.
Neuer Text zum alten Lied: Sag mir, wo die Steuern sind, wo sind sie geblieben…Sag mir wo die Steuern sind,………was ist geschehn? Schäuble verteilte sie geschwind…..… ….wann wird man es je verstehn……wann wird man es je v e r s t e h n…………….?
Steuerliche Kurzhinweise – Januar/Februar 2015
Ausblick auf das Jahr 2015
Wir müssen uns auch im neuen Jahr auf viele Fehlentscheidungen der Bundesregierung und des Parlamentes (nicht nur) auf dem Gebiet des Steuerrechts einstellen!!
Nach dem Motto „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“ segnet die Kanzlerin die Maut ab und erhöht die Steuern, in dem schon jetzt beschlossen wird, den Soli nicht abzuschaffen. Denn eine zugesagte und nicht eingehaltene Beendigung des Soli, ist auch eine Steuererhöhung. Auch die Streichliste bei der Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben erhöht die Steuerbelastung.
Eine Kürzung der Beiträge zur Rentenversicherung sieht zwar gut aus, ist bei genauem Hinsehen aber nur Augenwischerei. Bei dem einzelnen Arbeitnehmer sind es nur kleine Beträge, die an anderer Stelle wieder kassiert werden. Angebracht wäre eine bessere Ausstattung (Erhöhung) der gesetzlich vorgeschriebenen Rücklage bei der Deutschen Rentenversicherung für schlechte Zeiten gewesen.
Für den Steuerzahler ist eine Reduzierung der Steuerlast nicht in Sicht. Aber für die Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten um 10% im Juli 2014 war genug Geld vorhanden. Was für eine Dreistigkeit von Merkel & Co.
Und die Politiker wundern sich, dass tausende Menschen demonstrieren und genug von ihrem Geschwätz und ihren leeren Versprechungen und Ankündigungen haben.
Nochmals: Mindestlohn von 8,50 Euro ab 01.01.2015
Denken Sie an den Nachweis; besonders bei Aushilfslöhne in Form von Stundenzettel o.ä..
Werbungskosten
Aufwendungen für einen Reisepass sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie durch betriebliche Reisen erforderlich werden und eine private Verwendung des Reisepasses nachweislich über mehrere Jahre nicht erfolgte (FG Saarland, AZ 1K 1441/12).
Zuschätzung bei fehlerhafter Kassenführung
Was die Anforderung an Kassenaufzeichnungen anbelangt, ist es unerheblich, ob die Gewinnermittlung durch eine Bilanz oder durch eine Einnahmen- Überschussrechnung erfolgt. Zu den Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrungspflichten gibt es verschiedene Stellungsnahmen der Finanzverwaltung. Es kommt darauf an, ob es sich um eine offenen Ladenkasse oder eine elektronische Registrierkasse handelt.
Ihr Steuerberater Gerd Sauer
Informationen zur Kanzlei:
Steuerberater Gerd Sauer
seit 33 Jahren selbständig
3 Mitarbeiter/innen
Bürozeiten:
Mo – Do 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
Fr 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung